Der Patentanwalt vereint auf Grund seiner Ausbildung das Know-How eines Naturwissenschaftlers und Juristen. Er berät seine Mandanten bezüglich ihres geistigen Eigentums und gewerblichen Rechtsschutzes.
Unter geistigem Eigentum versteht man ausschließlich immaterielle Güter. Geistiges Eigentum könnte daher zum Beispiel eine technische Erfindung sein. Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst viele verschiedene Dinge. So fallen zum Beispiel Patente, Lizenzverträge und Designmuster unter den gewerblichen Rechtsschutz.
Ein Patent ist ein Schutz für eine Erfindung. Durch ein Patent kann man als Erfinder verhindern, dass seine Erfindung von Dritten wirtschaftlich verwendet wird. Lizenzverträge erlauben einem eine bestimmte Tätigkeit wirtschaftlich auszuüben. Designmuster fallen ebenfalls unter den gewerblichen Rechtsschutz. Es schreibt dem Inhaber einer ästhetischen Erscheinungsform ein Ausschließlichkeitsrecht zu. Der Inhaber des Designs ist also der einzige, der es nutzen und wirtschaftlich vertreiben darf.
Patentanwälte vertreten ihre Mandanten auch vor Gericht. Da sie jedoch häufig nicht uneingeschränkt postulationsfähig sind, arbeiten sie meistens mit herkömmlichen Rechtsanwälten vor Gericht zusammen. Dies bietet sich an, da die Patentanwälte und Rechtsanwälte sich hervorragend ergänzen. Die Patentanwälte steuern vor allem das naturwissenschaftliche Wissen bei und die Rechtsanwälte das rechtliche. Patentanwälte können ihre Mandanten vor Gericht nur dann alleine vertreten, wenn kein Rechtsanwaltszwang besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beim Gericht Anträge auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht werden. Sobald das Gericht jedoch eine mündliche Verhandlung ansetzt, besteht wieder der Rechtsanwaltszwang. Bei einer mündlichen Verhandlung haben die Patentanwälte jedoch das Recht zu sprechen.
Sie gelten, wie der normale Rechtsanwalt, als ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Sie sind also nicht nur ihren Mandanten unterstellt, sondern auch der Rechtsordnung. So können sie nicht Unwahrheiten vor Gericht sprechen oder einem Interessenkonflikt unterliegen. Außerdem darf der Staat Patentanwälte nicht zwingen, vertraute Gespräche mit ihren Mandanten preiszugeben, da deren Verhältnis privilegiert ist.
Die Ausbildung eines Patentanwaltes
Die Ausbildung des Patentanwaltes unterscheidet sich grundlegend von der Ausbildung eines Rechtsanwaltes. Er muss nicht, wie der Rechtsanwalt, ein volles Studium der Rechtswissenschaften ablegen. Aber er muss neben dem Jurastudium noch ein naturwissenschaftliches oder technisches Fach studieren. Sobald er seine Studien abgeschlossen hat muss er über ein Jahr in seinem naturwissenschaftlichen oder technischen Beruf arbeiten. Kann er diese Praxis nachweisen, darf er mit der Ausbildung des Patentanwaltes beginnen. Die Ausbildung des Patentanwaltes benötigt insgesamt 34 Monate. Dabei muss unter anderem ein 26-monatiges Praktikum bei Patentanwälten gemacht werden und verschiedene Seminare bei der Patentanwaltskammer belegt werden. Hat man alle notwendigen Seminare und Praktika abgelegt, folgt das Amtsjahr. Nach dem Amtsjahr steht die Abschlussprüfung an. Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlich und einer mündlichen Prüfung. Wenn beide Prüfungen bestanden wurden, darf man als Patentanwalt arbeiten, beispielsweise bei GESTHUYSEN Patent- und Rechtsanwälte.