Rund um Job und Beruf gilt es Regeln einzuhalten, welche für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen Gültigkeit besitzen. Von besonderem Interesse ist jedoch nicht nur der Arbeitsvertrag, sondern vielmehr auch das Arbeitsrecht.
Das bedeutet der Ausdruck Arbeitsrecht
Dieser Ausdruck findet sehr oft Anwendung und ist vielen Menschen geläufig, doch können nur sehr wenige erklären, was darunter zu verstehen ist. Es handelt sich bei diesem Recht um eine Sammlung aller Verordnungen, Gesetze und sonstigen verbindlichen Bestimmungen, welche bei einer unselbstständigen Tätigkeit Anwendung finden.
Inhaltlich kann beim Thema Arbeitsrecht zudem noch weiter unterschieden werden, beispielsweise bei der MFC Rechtsanwälte - Fachanwälte Melzer, Franken & Coll. Hierbei gilt es, dass so genannte Kollektivarbeitsrecht zu erwähnen, welches das Verhältnis von Gewerkschaften und Betriebsräten beschreibt. Zugleich gilt es ebenfalls das Individualarbeitsrecht zu beachten. Dieses wiederum beschreibt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und findet daher deutlich öfter Anwendung.
Die Geschichte des Arbeitsrechts
Ein Blick auf die Historie zeigt, dass dieses Recht seit geraumer Zeit eingesetzt und entwickelt wird. Im Jahr 1833 fand dies in den so genannten Fabrikgesetzen in England erstmals Anwendung, als zum Beispiel die Arbeitszeit für Kinder und auch die Arbeitserlaubnis für Kinder hierdurch erstmals geregelt wurde. Obgleich zuvor keine Merkmale des Arbeitsrechts festgehalten waren, gab es dennoch bereits rechtliche Regelungen hinsichtlich angebotener Dienste und Arbeiten.
Im Mittelpunkt – der Arbeitsvertrag
Wird über Rechte hinsichtlich einer geleisteten Arbeit gesprochen, so steht der Arbeitsvertrag im Mittelpunkt, welcher zudem den rechtlichen Ausgangspunkt des Arbeitsrechts beschreibt. Der Arbeitsvertrag beinhaltet die getroffenen Regelungen im Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Pflichten auf beiden Seiten. Dabei kommen nicht nur individuelle Absprachen zur Anwendung, denn der Arbeitsvertrag beinhaltet zugleich gesetzliche Regelungen, EU-Vorschriften oder aber beispielsweise Bestandteile gültiger Tarifverträge.
Wird ein entsprechend verfasster und aufgesetzter Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer und einer bevollmächtigten Person auf Seiten des Arbeitgebers unterzeichnet, tritt dieser rechtskräftig in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an gelten die Arbeitsrechts-Regelungen, um beispielsweise Streitigkeiten oder Ungereimtheiten zwischen den Parteien zu klären.
Das Arbeitsgericht - Möglichkeiten der Streitbeilegung
Verschiedene Gründe können dazu führen, dass ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht zieht. Oftmals handelt es sich um Auseinandersetzungen hinsichtlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, welche anschließend verhandelt werden. Der Richter im Arbeitsgericht muss hierbei den Arbeitsrecht-Regelungen und Vereinbarungen folgen und basierend auf diesen sein Urteil zu den jeweiligen Fällen fällen.
Hierdurch entsteht für beide Seiten Rechtssicherheit bei einer entsprechenden Auseinandersetzung vor Gericht, da Firmen und auch Arbeitnehmer sich nicht auf individuell frei festgelegte Regelungen berufen können, wenn diesbezüglich gesetzliche Regelungen existieren.
Die Arbeitsrechts-Regelungen gelten heutzutage als sehr hohes Gut, welches speziell in Deutschland einen hohen Arbeitnehmerschutz beinhaltet, um die Mitarbeiter eines Unternehmens entsprechend zu schützen bzw. unterstützen zu können.