Die Eigentumswohnung ist eine perfekte Alternative zur Mietwohnung. Werden die monatlichen Kosten verglichen, liegen die Mieten oft höher als die Belastung durch die Aufnahme einer Hypothek zur Finanzierung der Immobilie. Dieser positive Effekt wird durch das zurzeit sehr niedrige Zinsniveau erreicht und sollte zum Erwerb von Wohnungseigentum motivieren.
Vor dem Kauf sind wichtige Kriterien zu überprüfen, wie die Lage der Wohnung, die Größe der Eigentümergemeinschaft, welche Nebenkosten anfallen, wie hoch die Instandhaltungsrücklage ist, in welchem Zustand sich das gesamte Objekt befindet und natürlich die Höhe des Preises. Die Lage, Ausstattung und die Größe der Eigentümergemeinschaft sind die wesentlichen Faktoren für den Preis.
Wohnungseigentum, wie es beispielsweise bei der Rechtsanwaltskanzlei Bruno-F. Müller angeboten wird, ist das Recht zur Nutzung an einer einzelnen Wohnung. Durch die Eintragung im Grundbuch, mit einem eigenen Grundbuchblatt, wird dieses Recht begründet. Somit kann die Immobilie belastet, verschenkt, verkauft oder vererbt werden. Rechtliche Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz. Es besteht ein Sondereigentum an den Räumen der Wohnung, ein Miteigentumsanteil an dem Gemeinschaftseigentum und ein Mitgliedschaftsrecht in der Eigentümergemeinschaft.
Die Anzahl der vorhandenen Wohnungen werden durch eine Teilungserklärung als Bruchteil dem Miteigentumsanteil an diesem Grundstück zugeordnet. Definition des Sondereigentums: Sondereigentum ist das Alleineigentum an den Räumen einer Wohnung und steht immer in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Die Zuordnung der Räume des Sondereigentums wird durch die Teilungserklärung festgelegt.
Es kann zudem ein Sondernutzugsrecht eingeräumt werden z.B. für PKW-Stellplätze oder anderer Räumlichkeiten, auch eine Gartennutzung kann hier vereinbart werden. Die Kosten hierfür sind von dem jeweiligen Nutznießer anteilig zu begleichen. Gemeinschaftseigentum -rechtlich korrekt- gemeinschaftliches Eigentum: Zum Gemeinschaftseigentum gehören Grund und Boden, äußere- prägende konstruktive und notwendige Teile des Gebäudes. Dazu zählen u.a. Außenwände, Geschossdecken, Dach, Fundament, gemeinschaftliche Haustechnik, wie Energie, Wasser und Abwasser. Der Verwalter hält einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung ab, in der die laufenden Ausgaben, künftigen Reparaturen und Anschaffungen besprochen und abgestimmt werden.
In Dringlichkeitsfällen können auch außerplanmäßige Versammlungen stattfinden. Durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümer erfolgt dann die Zustimmung oder Ablehnung der jeweiligen Besprechungsthemen. Je kleiner die Eigentümergemeinschaft ist, umso effektiver ist der Überblick der Kosten und der durchzuführenden Investitionen. Das ist einer der Gründe, warum Eigentumswohnungen hier begehrter sind, und sich im Falle eines Wiederverkaufes besser vermarkten lassen. Das Wohnungseigentum eignet sich auch zur Kapitalanlage und Altersvorsorge, sofern eine Wertstabilität oder Steigerung zu erwarten ist. Weiterhin kann die Wohnung vermietet werden und trägt so zu einer sicheren Rendite bei. Bei der kommenden Wohnungsknappheit und der damit verbundenen großen Nachfrage nach Wohnraum, ist sowohl die Kapitalanlage als auch die Selbstnutzung einer Eigentumswohnung zu empfehlen. Rückblickend sind Immobilien die wertbeständigste Anlage überhaupt, da das Wohnen zu den Grundbedürfnissen der Menschen gehört.