Ein Fachanwalt ist ein Experte bei allen Fragen zu Gesetzen. Dadurch hilft er Menschen, die in Berührung mit dem Gesetz gekommen sind. Hierzu haben diese ein langes Studium absolviert. Aber der Fachanwalt kann sich nicht in allen Bereichen gut auskennen. Aufgrund dessen spezialisieren sich die Anwälte auf einen bestimmten Bereich. Zu groß ist ansonsten die Wissensflut und das Lernen geht auch stetig weiter, da sich Gesetze ständig ändern. Somit muss sich der Fachanwalt stetig weiterbilden.
Welche Themenbereiche gibt es für den Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Zunächst steht hier die unberechtigte Kündigung. Wird ein Arbeitnehmer nicht rechtmäßig gekündigt, so kann der Arbeitnehmer dagegen angehen. Arbeitgeber versuchen so ihr Personal schnell zu verunsichern, sodass sie nicht dagegen vorgehen. Ein anderer Themenschwerpunkt sind Abmahnungen. Sind diese nicht gerechtfertigt, so kann der Arbeitnehmer hier ebenfalls gegen Vorgehen, sodass der Arbeitgeber diese aus der Personalakte entfernen muss.
Neben diesen Punkten gibt es noch zahlreiche weitere Punkte, bei dem ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, beispielsweise von Rechtsanwälte Kohlschein, Lütkemeier & Partner, eingeschaltet werden kann.
Wie wird der passende Anwalt gefunden?
Eine Frage bei Bekannten kann hier eventuelle weiterhelfen den passenden Fachanwalt zu finden. Vielleicht gibt es hier einen ähnlichen Fall. Ansonsten hilft hier auch das Internet weiter. Eine Eingabe bei einer Suchmaschine listet sämtliche Fachanwälte in der näheren Umgebung auf. Hier können die Bewertungen helfen sich ein erstes Bild von dem Fachanwalt zu machen. Es sollte aber auch immer geschaut werden, ob es nicht einen Fachanwalt gibt, der sich speziell um ein Thema im Arbeitsrecht kümmert. Solche Fachanwälte sind wohl teurer, aber erhöhen die Wahrscheinlichkeit den Prozess zu gewinnen. Auch die Berufserfahrung spielt eine wichtige Rolle. Gerade bei schwierigen Fällen ist ein Fachanwalt mit mehr Erfahrung besserer, als ein unerfahrener.
Wer übernimmt die Kosten bei einem Rechtsstreit?
Hat der Betroffene eine Rechtschutzversicherung, so steht zunächst eine Prüfung des Falles an. Bei erfolgreicher Prüfung werden alle Kosten (außer die Selbstbeteiligung) bezahlt. Liegt keine Rechtschutzversicherung vor, so müssen die Kosten selbst bezahlt werden. Dies kann je nach Rechtsstreit schnell teuer werden.
Hat der Betroffene kein Geld und würde sich dadurch verschulden, so kann er Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Die Beantragung kann beim zuständigen Amtsgericht erfolgen. Das Amtsgericht prüft den Fall dann. Hat er Aussicht auf Erfolg, so wird dies auch genehmigt. Die Kosten werden dann von Steuergeldern finanziert. Da ist wichtig, denn das Recht darf nicht von Reichtum abhängig sein. Das Recht soll jedem Bürger zur Verfügung stehen. Der Betroffene muss bei Kostenübernahme aber für eine gewisse Zeit alle privaten Kosten offenlegen. Dadurch wird geprüft, ob der Betroffene zu mindestens einen Teil zurückbezahlen kann. Es handelt sich ja wie oben benannt, um Steuergeldern und der Staat ist daran interessiert, die Ausgaben möglichst gering zu halten.