Verkehrsteilnehmer, die eine Ordnungswidrigkeit begehen, erhalten einen Bußgeldbescheid. Dieser enthält die wichtigsten Informationen zur vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit und ist ein grundlegender Bestandteil eines jeden Bußgeldverfahrens. Gegen einen zu Unrecht ausgestellten Bescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Inhalt eines Bescheides
Bei einem Bußgeldbescheid handelt es sich um eine Zustellung, die im Rahmen eines Bußgeldverfahrens getätigt wird und die wesentlichen Informationen zum Bußgeld beinhaltet.
In einem solchen Bescheid stehen die Daten des Beschuldigten und der zuständigen Behörde, der Tatvorwurf sowie Zeit und Ort der Tat, Beweismittel, das Bußgeld und etwaige Nebenfolgen, zum Beispiel Punkte oder ein Fahrverbot. Jeder Bescheid enthält zudem eine Rechtsbehelfsbelehrung. Diese Informationen müssen in jedem Bescheid vorhanden sein, damit es sich um einen gültigen Bescheid handelt. Fehlen wichtige Informationen oder sind die Anschuldigungen unzutreffend, kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden.
Einspruch gegen einen Bescheid
Wer zu Unrecht einen Bescheid erhält oder aber fehlerhafte Informationen in dem Bescheid vorfindet, kann dagegen Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich per Brief, via Fax und bei vielen Bußgeldstellen auch per E-Mail eingelegt werden. Ein Einspruch gegen einen Bescheid lohnt sich, wenn eine hohe Geldstrafe oder weitere Konsequenzen wie Punkte oder Fahrverbote drohen. Dann kann es sinnvoll sein, gegen einen Bescheid Einspruch einzulegen. Eine Begründung muss dabei zunächst nicht vorgelegt werden. Betroffene Autofahrer haben grundsätzlich das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Bei einem Einspruch kommt es gegebenenfalls zu einer Verhandlung vor Gericht. Der Einspruch kann jederzeit wieder zurückgezogen werden, solange noch keine Entscheidung durch das Gericht gefallen ist. Ob es sinnvoll ist, Einspruch gegen einen Bescheid einzulegen, hängt von vielen Faktoren ab. Fahrzeughalter, denen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, sollten sich an einen Anwalt wenden, insofern es sich bei der Buße um eine größere Geldstrafe oder um andere ernste Konsequenzen wie ein Fahrverbot handelt. Auch bei Fehlern im Bescheid ist fachlicher Rat gefragt.
Fehlerhafter Bescheid
Ein Bußgeldbescheid kann unter Umständen Fehler aufweisen. Es können formelle oder inhaltliche Fehler vorhanden sein, durch die der Bescheid möglicherweise ungültig ist. Ein häufiger Fehler besteht darin, dass die Daten des Beschuldigten fehlerhaft sind. So können Fehler bei Vor- und Nachname, Wohnort oder Kfz-Kennzeichen des Beschuldigten auftreten. Es handelt sich um einen Formfehler, wenn der Bescheid nicht den Festlegungen entspricht. Auch der Tatvorwurf kann inkorrekt sein, wenn beispielsweise eine fehlerhafte Radaranlage eine falsche Geschwindigkeit gemessen hat. Womöglich liegt keine Ordnungswidrigkeit vor und der Bescheid verliert seine Gültigkeit. Verkehrsteilnehmer, die einen Bescheid erhalten, sollten diesen unbedingt auf etwaige Fehler überprüfen. Falls formelle oder inhaltliche Fehler vorhanden sind, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt. Unter Umständen kann dieser Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann.