Geht die Ehe zu Ende und die Scheidung wird eingereicht, dann wird ein Anwalt für Familienrecht benötigt. In der Regel sind Themen wie Unterhalt für den Ehepartner und für die Kinder im Fokus des Geschehens. Bis zur Scheidung wird von einem Trennungsunterhalt gesprochen. Hinzu kommt das Thema des Sorgerechts sowie der Umgangsregelung. Viele Themen, welche Konfliktpotential bergen. Eine Scheidung spielt sich selten ruhig ab. Einvernehmliche Lösungen wären im Familienrecht wünschenswert, doch allzu oft stehen sich zwei Kampfhähne gegenüber. Gibt es keinen Ehevertrag und Immobilien und Vermögen stehen im Raum, dann kann der gesamte Scheidungsprozess sich über Jahre ziehen. Der Abschluss eines Ehevertrages fällt zudem ebenso in das Familienrecht. Bekanntlich tut scheiden weh und so sollte mit der Eheschließung an alle Eventualitäten gedachte werden, obwohl dies gerne zur Seite geschoben wird, da die Wolke 7 doch näher liegt.
Die Kosten für eine Scheidung können richtig ins Geld gehen. Es ist für beide Seiten vorteilhaft, sich zu einigen. Der Fachanwalt wird auf der einen Seite versuchen für seine Mandantschaft das Bestmögliche herauszuholen und auf der anderen Seite realistische Szenarien aufzeigen. Eine Scheidung bedeutet, dass Anwalts- und Gerichtskosten anstehen. Umso schneller Kompromisse gefunden werden, umso geringer die Scheidungskosten. Die jeweiligen Anwaltskosten muss jede Partei selbst tragen. Es gibt keine Aufrechnung. Hingegen werden die Gerichtskosten nach dem Kostenaufhebungsprinzip aufgeteilt. Geht es hingegen bei einem Gerichtstermin um den Unterhalt, dann muss der Ehegatte, welcher in dem Gerichtsverfahren unterliegt, für die gesamten Kosten des Verfahrens vor Gericht aufkommen. Es handelt sich dabei um die Gerichtskosten sowie um die Kosten des eigenen Anwalts und den Anwaltskosten der gegnerischen Partei. In diesem Fall kann eine ordentliche Summe zusammenkommen. Wer unterhaltspflichtig ist, sollte sich genau überlegen, ob nicht eine Einigung im Vorfeld stattfinden kann. In einer Erstberatung lassen sich diese Frage klären und abwägen.
Etwaiger Kindesunterhalt kann in einem Ehevertrag nicht geregelt werden, doch so einige andere wichtige materielle Punkte. Alle vermögensrechtlichen Fragen und das Sorgerecht der Ehegatten im Scheidungsfall können mit einem Ehevertrag geregelt werden. Trotzdem ist das Trennungsjahr die Voraussetzung, dass die Ehe geschieden werden kann. Das zuständige Familiengericht wird den Scheidungstermin nach dem Trennungsjahr ansetzen. Sind keine Kinder im Spiel und die Ehegatten verdienen annähernd das Gleiche, so wird es zu keinem Trennungsunterhalt kommen. In der Regel steht das Sorgerecht beiden Eltern zu. Gibt es Streitigkeiten wie bspw. mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, so kann es unter Umständen vor Gericht gehen. Leben bis dato beide Elternteile in Hamburg und die Mutter möchte mit Kind nach Wien ziehen, dann kann dies zu einem Streitpunkt führen, welcher sich erst über das Gericht klären lässt.
Wenn Sie mehr zum Thema Familienrecht erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von der Kanzlei Wiese & Harbort besuchen.